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Wir haben uns als ambulanter Pflegedienst auf Wohngemeinschaften für Senioren spezialisiert. Mit der Spezialisierung im Bereich Demenz erleben wir immer wieder das wir GUTES tun.
Wir sagen DANKE für Ihr Feedback!
Amicus Pflege GmbH & Co KG
Lipper Weg 11a
45770 Marl
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info@amicus-pflege.de
Der Pflegedienst Amicus Pflege stellt die Pflege und Betreuung der Bewohner der Senioren oder Demenz Wohngemeinschaft Menschen aufgrund deren individuellem Unterstützungsbedarf sicher.
Dies umfasst auch die ständige Präsenz einer Pflegekraft während der Nachtstunden. Mit jedem Bewohner wird dafür ein separater Pflege- und Betreuungsvertrag abgeschlossen.
Unser ambulanter Pflegedienst ist anerkannt durch die Pflege- und Krankenkassen und hat dementsprechende Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen. Damit verbunden ist auch ein umfassendes Qualitätsmanagement.
Unser Pflegeverständnis und Qualitätsmanagement sind ausführlich in unserem gesonderten Pflegekonzept beschrieben. Über die Pflegeleistungen hinaus bieten wir in unseren Wohngemeinschaften auch Betreuungsleistungen an. Da einige unserer Wohngemeinschaften speziell auf die Zielgruppe von Menschen mit Demenz ausgerichtet sind, stellt die Betreuung ein wesentliches Element zur Unterstützung der Demenz-WG-Bewohner dar. Die Grundlagen unsers Betreuungsangebots sind ausführlich in unserem gesonderten Betreuungskonzept beschrieben, in das wir Ihnen gerne Einblick gewähren. Zur Betreuung gehört für uns auch die Sicherstellung der Teilhabe am Leben der Gemeinschaft.
Laufende Ausgaben, die der Finanzierung des gemeinschaftlichen Wohnens und Lebens in der Senioren und Demenz-Wohngemeinschaft dienen, werden über eine gemeinschaftliche Haushaltskasse finanziert. Dafür wurde bereits ein eigenes Konto für die Senioren-WG bei der Kreissparkasse eröffnet. Die Bewohnerversammlung beschließt, welche Kosten aus der Haushaltskasse gedeckt werden, wie hoch die Beiträge der Bewohner sind und wie oft und wie diese Beträge einzuzahlen sind.
Die Bewohnergemeinschaft beauftragt eine Person mit der Verwaltung der Haushaltskasse. Für die Verwaltung der privaten Gelder ist ausschließlich der Bewohner selbst bzw. seine gesetzlichen Vertreter zuständig.